Wie wird die Rangfolge in Abteilung II und Abteilung III bestimmt?

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Wie wird die Rangfolge in Abteilung II und Abteilung III bestimmt?
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Die Rangfolge der Rechte, die in Abteilung II und Abteilung III des Grundbuchs eingetragen waren, wird durch das Eintragungsdatum bestimmt. Der Grundsatz der Rangfolge der Rechte im Grundbuch lautet: "Prioritätsprinzip" . Dies bedeutet, dass Rechte, die zeitlich früher eingetragen wurden, im Falle einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie oder anderer Rechtsstreitigkeiten Vorrang vor später eingetragenen Rechten haben.

Regeln zur Bestimmung der Rangfolge:

  • Abteilung II: Die Rangfolge der Rechte in Abteilung II (z. B. Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Vormerkungen) wird durch die Reihenfolge ihrer Eintragung in das Grundbuch bestimmt. Ein früher eingetragenes Recht hat Vorrang vor einem später eingetragenen Recht.
  • Abteilung III: Die Rangfolge der Hypotheken und Grundschulden in Abteilung III wird durch die Rangstelle bestimmt, unter der sie eingetragen sind. Die erste Rangstelle hat Vorrang vor der zweiten Rangstelle usw. Die Rangstelle wird bei der Eintragung der Hypothek oder Grundschuld vergeben. In der Regel wird die Hypothek oder Grundschuld, die das Haupt-Hypothekendarlehen für den Immobilienkauf sichert, an erster Rangstelle eingetragen, um den höchsten Vorrang vor anderen möglichen Belastungen zu haben.
  • Innerhalb einer Abteilung (z. B. Abteilung III) haben Rechte, die am selben Tag eingetragen wurden, den Gleichrang.

Die Bedeutung der Rangfolge für den Investor: Beim Kauf einer Immobilie, die mit verschiedenen Rechten im Grundbuch belastet ist, ist es wichtig, die Rangfolge dieser Rechte zu verstehen, insbesondere in Abteilung III, in der Hypotheken und Grundschulden eingetragen sind. Rechte mit höherer Priorität (früheres Eintragungsdatum oder niedrigere Rangstelle) werden im Falle einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie vorrangig befriedigt.

Unsere Besonderheit: ImmoAssist unterstützt seine Kunden bei der Analyse des Grundbuchs und dem Verständnis der Rangfolge der Rechte, um Risiken und potenzielle Renditen von Investitionen zu bewerten.