Was sind Notar- und Grundbuchkosten?
Notarkosten und Grundbuchkosten sind staatlich regulierte Gebühren für die Dienstleistungen des Notars bzw. des Grundbuchamtes. Die Höhe dieser Gebühren ist nicht willkürlich, sondern gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) als Prozentsatz des Immobilienwertes festgelegt. Im Durchschnitt betragen die Notarkosten etwa 1-1,5 % und die Grundbuchkosten etwa 0,5 % des Immobilienwertes. Zusammen machen Notar- und Grundbuchkosten etwa 1,5-2 % des Kaufpreises aus.
Wichtig: Die genaue Höhe der Gebühren hängt vom Immobilienwert und den konkreten Handlungen des Notars und des Gerichts ab. In der Regel erstellt der Notar vor Beginn der Transaktion einen Kostenvoranschlag, damit der Käufer seine Finanzen genau planen kann.
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