Was sind die Kaufnebenkosten für Immobilien?

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Was sind die Kaufnebenkosten für Immobilien?
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Wenn Sie eine Immobilie kaufen, kommen zum angegebenen Objektpreis Nebenkosten hinzu, die mit dem Abwicklungsprozess der Transaktion verbunden sind. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen nicht nur eine Wohnung, sondern auch eine "Eintrittskarte" zum Eigentumsrecht daran.  Diese "Eintrittskarten" und "Bearbeitungsgebühren" umfassen:

  • Grunderwerbsteuer: Dies ist eine Steuer auf den Immobilienerwerb, eine Art "Gebühr an den Staat" für den Übergang des Eigentumsrechts. Die Höhe dieser Steuer wird von jedem Bundesland individuell festgelegt und kann zwischen 3,5 % und 6,5 % des Immobilienwertes liegen. Im deutschen Durchschnitt sind es etwa 5-6 %. Wichtig zu wissen: Die Grunderwerbsteuer ist eine obligatorische Zahlung, die Sie in Ihrem Finanzplan berücksichtigen müssen.
  • Notarkosten: Der Notar ist eine Schlüsselfigur bei Immobilientransaktionen in Deutschland. Er beurkundet den Kaufvertrag und garantiert dessen Rechtmäßigkeit und den Schutz der Rechte beider Parteien. Die Notarkosten beinhalten die Vergütung der Notardienstleistungen für die Vorbereitung und Beurkundung des Vertrages sowie Nebenkosten, z. B. für die Einholung notwendiger Auszüge aus dem Grundbuch. Die Höhe der Notarkosten ist gesetzlich festgelegt und beträgt etwa 1-1,5 % des Immobilienwertes.
  • Grundbuchkosten: Nach Unterzeichnung des Vertrages beim Notar muss das Eigentumsrecht an der Immobilie offiziell im Grundbuch eingetragen werden. Die Grundbuchkosten sind die Gebühren für die Eintragung des neuen Eigentümers in dieses staatliche Register. Wie die Notarkosten sind auch diese gesetzlich geregelt und betragen etwa 0,5 % des Immobilienwertes.
  • Mögliche Renovierungskosten:  Abhängig vom Zustand der erworbenen Immobilie können Kosten für Schönheitsreparaturen oder kleinere Verbesserungen vor der Vermietung der Wohnung anfallen. Bei Neubauten Energiestandard A+ sind diese Kosten in der Regel minimal oder nicht vorhanden, da die Wohnungen komplett fertiggestellt übergeben werden.

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