Was ist eine Vormerkung?
Die Vormerkung ist ein wichtiges Rechtsinstrument im deutschen Immobilienrecht, das dazu dient, einen künftigen Anspruch auf eine Immobilie zu sichern, noch bevor dieses Recht endgültig im Grundbuch eingetragen ist. Die Vormerkung besteht darin:
- Sie wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und sichert den Vorrang des künftigen Rechts vor allen nachfolgenden Eintragungen, die nach ihr vorgenommen werden können.
- Der häufigste Anwendungsfall der Vormerkung ist der Immobilienkauf. Der Käufer bittet den Notar, unmittelbar nach Unterzeichnung des Kaufvertrages, aber vor vollständiger Zahlung und tatsächlicher Eigentumsübertragung, eine Vormerkung zu seinen Gunsten eintragen zu lassen.
- Die Vormerkung "blockiert" das Grundbuch in Bezug auf weitere Handlungen des Verkäufers, die die künftigen Rechte des Käufers beeinträchtigen könnten. Beispielsweise kann der Verkäufer die Immobilie nicht erneut an eine andere Person verkaufen oder sie ohne Zustimmung des Käufers, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, mit neuen Hypotheken belasten.
Arten von Vormerkungen:
- Auflassungsvormerkung: Die häufigste Art, die den Anspruch des Käufers auf Erwerb des Eigentums an der Immobilie sichert.
- Sicherungsvormerkung: Sichert den Anspruch der Bank auf Erhalt einer Hypothek auf die Immobilie nach Auszahlung des Kredits.
Für den Investor wichtig: Die Vormerkung ist ein wichtiger Mechanismus zum Schutz der Rechte des Immobilienkäufers.
Unsere Besonderheit: ImmoAssist empfiehlt, beim Immobilienkauf immer eine Vormerkung zu nutzen, um die Sicherheit der Transaktion zu gewährleisten und Ihre Investition zu schützen. Wir sorgen dafür, dass die Vormerkung rechtzeitig und korrekt zu Ihren Gunsten eingetragen wird.
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