Was ist ein Widerspruch?

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Was ist ein Widerspruch?
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Ein Widerspruch im Grundbuch ist ein vorläufiger Eintrag, der in Abteilung II des Grundbuchs vorgenommen wird, um die Richtigkeit des Grundbuchinhalts in Bezug auf einen bestimmten Eintrag anzufechten. Der Widerspruch wird in Situationen verwendet, in denen eine Diskrepanz zwischen den Einträgen im Grundbuch und der tatsächlichen Rechtslage besteht. Ziel des Widerspruchs ist es, die Wirkung des angefochtenen Eintrags vorübergehend zu "blockieren" und dem Betroffenen (Widerspruchsführer) die Möglichkeit zu geben, die Berichtigung des Grundbuchs gerichtlich durchzusetzen.

Gründe für die Eintragung eines Widerspruchs:

  • Unrichtigkeit des Eintrags: Zum Beispiel wurde ein Eigentumsrechtseintrag fälschlicherweise oder aufgrund gefälschter Dokumente vorgenommen.
  • Rechtswidrigkeit des Eintrags: Der Eintrag wurde gesetzeswidrig oder ohne Rechtsgrundlage vorgenommen.
  • Änderung der tatsächlichen Rechtslage: Beispielsweise ist das Eigentumsrecht im Wege der Erbschaft auf eine andere Person übergegangen, der Eintrag im Grundbuch ist aber noch nicht aktualisiert.

Arten von Widersprüchen:

  • Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs (§ 899 BGB): Die häufigste Art, die auf die Anfechtung der Richtigkeit eines bestimmten Eintrags abzielt.
  • Widerspruch gegen eine Vormerkung (§ 888 BGB): Richtet sich gegen die Rechtmäßigkeit oder den Vorrang einer Vormerkung.

Für den Investor wichtig: Das Vorliegen eines Widerspruchs im Grundbuch ist immer ein "Warnsignal", das auf rechtliche Probleme oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Immobilie hindeutet. Investitionen in Immobilien mit einem Widerspruch im Grundbuch sind mit erhöhten Risiken verbunden und erfordern ein äußerst vorsichtiges Vorgehen und eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Unsere Besonderheit: ImmoAssist empfiehlt, Investitionen in Immobilien mit Widersprüchen im Grundbuch zu vermeiden, um mögliche rechtliche Komplikationen in der Zukunft auszuschließen.