Was ist das Erbbaurecht?

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Was ist das Erbbaurecht?
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Das Erbbaurecht ist eine besondere Form des dinglichen Rechts an einem Grundstück, die das Recht einräumt, auf fremdem Grund und Boden ein Gebäude zu errichten und zu besitzen. Im Gegensatz zum üblichen Kauf von Grund und Boden in Eigentum, erwirbt man beim Erbbaurecht nur das Nutzungsrecht am Grundstück zum Zwecke der Bebauung oder des Gebäudebesitzes, während der Grund und Boden selbst im Eigentum eines anderen bleibt (Erbbaugeber), oft sind dies Kirchen, Städte oder Stiftungen.  Die wichtigsten Merkmale des Erbbaurechts:

  • Befristete Laufzeit: Das Erbbaurecht wird für eine bestimmte Zeit gewährt, in der Regel zwischen einigen Jahrzehnten und 99 Jahren. Nach Ablauf der Frist erlischt das Erbbaurecht und das Gebäude geht in der Regel in das Eigentum des Erbbaugebers über, wobei Verlängerungs- oder Kaufoptionen vereinbart werden können.
  • Erbbauzins: Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Erbbaurechtsnehmer monatlich oder jährlich einen Erbbauzins an den Erbbaugeber. Die Höhe des Erbbauzinses beträgt in der Regel einen bestimmten Prozentsatz des Grundstückswertes und wird im Erbbaurechtsvertrag festgelegt.
  • Rechte und Pflichten des Erbbaurechtsnehmers: Der Erbbauberechtigte hat im Wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Immobilieneigentümer, einschließlich des Rechts auf Besitz, Nutzung und Verfügung über das Gebäude sowie der Pflicht zur Instandhaltung und Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Verfügung über das Erbbaurecht (z. B. Verkauf, Vererbung) bedarf jedoch der Zustimmung des Erbbaugebers.

Wichtig zu beachten: Das Erbbaurecht ist weniger verbreitet als der Grundstückskauf in Eigentum und kommt häufiger im Kontext des Baus von Einfamilienhäusern vor als bei Mehrfamilienhäusern für Kapitalanlagen in Vermietung. Für Investment-Einsteiger können Immobilieninvestitionen im Erbbaurecht komplexer sein und ein tieferes Verständnis der rechtlichen Feinheiten erfordern.

Unsere Besonderheit: Im Rahmen unseres Programms konzentrieren wir uns auf traditionellere und verständlichere Formen der Immobilieninvestition in Eigentum, Erbbaurecht wird dabei keine Rolle spielen.